Mittwoch, 20. März 2013

Ein Irrtum des spanischen Ministerpräsidenten

Der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy hat am 21.02.2013 vor dem spanischen Parlament den Bericht zur Lage der Nation präsentiert. In der nachträglichen Diskussion und über den Konflikt mit Katalonien befragt sagte er u.a.: „Es ist nicht gut, den Katalanen das Recht zu verweigern Spanier und Europäer zu sein“.


Dieser Satz hat Professor Eduard Sagarra zu einem Kommentar veranlasst. Eduard Sagarra ist Professor für Internationales Recht bei ESADE in Barcelona, eine der besten europäischen „Business Schools“ mit internationalem Ruf.

Professor Sagarra meint, dass auch wenn die Katalanen einen eigenen Staat bekommen würden, wäre das nach heutiger Gesetzeslage kein Grund, um die spanische Staatsangehörigkeit oder die europäische Zugehörigkeit zu verlieren. Er unterstreicht, dass seine Argumentation nicht politisch sondern strikt juristisch ist, und diese basiert auf der spanischen Verfassung von 1978, dem gültigen spanischen Zivilgesetzbuch und der Europaverträge, insbesondere auf dem Vertrag von 2009 über die Funktionsweise der EU. Seine Hauptargumente, kurz geschildert, sind folgende:

Die Katalanen, egal wo sie heute leben, sind heute Spanier. Wenn sie es seit ihrer Geburt sind, gelten sie (nach Art 11.2. der spanischer Verfassung) als „Ursprungsspanier“ und als solche, (nach demselben Artikel) kann ihnen die spanische Staatsangehörigkeit nicht durch Sanktion abgesprochen werden. Also auch nicht wenn sie eine zusätliche katalanische Staats-angehörigkeit erworben haben. Alles andere würde ein Verstoss gegen die spanische Verfassung sein.

Gleichzeitig, sind alle Spanier und Katalanen Bürger der EU mit persönlichen Rechten die von den Europa-Verträgen garantiert sind. Wenn die Katalanen, wie oben erklärt, als „Ursprungsspanier“ weiter Anrecht auf die spanische Staatszugehörigkeit hätten, würden sie auch weiter Bürger der EU sein mit allen Rechten und Pflichten, die dazu gehören.

Laut Prof. Sagarra, hätten die Katalanen (laut Art.13.3. der spanischen Verfassung und Art. 24 des Zivilgesetzbuches) ein Anrecht auf die doppelte Staatsangehörigkeit (wie die Portugiesen, die Lateinamerikaner, die Philippiner und die Nachkommen der sephardischen Juden), auch wenn kein neuer Vertrag zwischen Spanien und Katalonien zustandekäme.

Man kann geteilter Meinung sein, ob alles was juristisch korrekt auch politisch machbar ist. Für die Katalanen aber ist klar, dass das mangelhafte spanische Verständnis von Demokratie, auch wie so oft die Ignorierung der geltenden Gesetze einschliesst, wenn diese Gesetze nicht in den Kram der Politiker passen.

0 comentaris:

Kommentar veröffentlichen